Ärger mit E.ON Highspeed?
So gehen Sie richtig vor.
Der wirksamste Weg führt über eine sofortige Störungsmeldung, klare Beweise und nachweisbaren Schriftverkehr. Hier finden Sie den passenden Ablauf für Ausfall, Minderleistung und verzögerte Bereitstellung.
Direkter Kontakt
Hotline: 0800 9900066
Mo–Fr 7–20 Uhr, Sa 8–16 Uhr; ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage.
E-Mail: service@eon-highspeed.com
Offizielles Kontaktformular ↗Beweise sichern
- Ausfälle mit Datum und Uhrzeit dokumentieren.
- Vorgangsnummern und Schriftverkehr speichern.
- Fotos von Fehlermeldungen und LEDs anfertigen.
- Kundennummer und Vertragsdaten bereithalten.
Was Ihnen zustehen kann
Die Voraussetzungen hängen vom konkreten Vertrag und Sachverhalt ab. Die folgenden Angaben orientieren sich an den aktuellen Informationen der Bundesnetzagentur.
Internet dauerhaft zu langsam
Für einen belastbaren Festnetz-Nachweis verwenden Sie die Desktop-App der Bundesnetzagentur.
- 30 Messungen innerhalb von 14 Tagen
- zehn Messungen an drei verschiedenen Kalendertagen
- Messprotokoll an E.ON senden
- Minderung oder Sonderkündigung schriftlich geltend machen
Kompletter Ausfall
Ein vollständiger Ausfall sollte sofort gemeldet werden. Wird er nicht innerhalb von zwei Kalendertagen behoben und gibt es keine Ersatzlösung, kann eine Entschädigung bestehen.
- Tag 3 und 4: 5 € oder 10 % des Monatsentgelts – der höhere Betrag
- ab Tag 5: 10 € oder 20 % – der höhere Betrag
- Ausnahmen gelten unter anderem bei eigener Verantwortung oder höherer Gewalt
Bau, Aktivierung oder Termin
Setzen Sie für Fertigstellung oder Freischaltung schriftlich eine angemessene Frist. Bei einem versäumten vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin kann eine Entschädigung von 10 € oder 20 % des Monatsentgelts bestehen – der höhere Betrag.
- Terminbestätigung und Nichterscheinen dokumentieren
- Bei Anbieterwechsel am selben Anschluss kann ein Anspruch auf Weiterversorgung bestehen
- Die Regeln gelten nicht in gleicher Weise bei einem Umzug
8/25
Die Laufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Eine AGB-Klausel, nach der die anfängliche Mindestvertragslaufzeit erst mit der Freischaltung des Glasfaseranschlusses beginnt, ist unwirksam. Die Ausbau- oder Wartezeit darf nicht einfach auf die vertragliche Mindestlaufzeit aufgeschlagen werden.
Maßgeblich ist der wirksame Vertragsschluss – in der Regel das Datum, an dem Sie die Auftragsbestätigung erhalten haben, nicht zwingend das Datum Ihrer Unterschrift.
Ist die vereinbarte Mindestlaufzeit seit dem Vertragsschluss bereits abgelaufen, können Sie grundsätzlich ordentlich zum richtigen Zeitpunkt kündigen oder einen zu spät bestätigten Kündigungstermin korrigieren lassen.
Das Urteil bewirkt nicht in jedem Einzelfall eine sofortige Auflösung. Prüfen Sie Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigungsfrist und bisherigen Schriftverkehr.
Westconnect GmbH · Brüsseler Platz 1 · 45131 Essen
E-Mail: service@eon-highspeed.com
Praktischer Ablauf: Kündigen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt, nennen Sie das Datum der Auftragsbestätigung und das Aktenzeichen III ZR 8/25. Fordern Sie innerhalb einer angemessenen Frist – beispielsweise 14 Tagen – eine korrigierte Kündigungsbestätigung an und versenden Sie das Schreiben nachweisbar.
Schriftlich fordern, dann schlichten
- Konkrete Forderung stellen
Beschreiben Sie das Problem, nennen Sie die gewünschte Lösung und setzen Sie eine angemessene Frist. 14 Tage sind oft praktikabel, aber nicht in jedem Fall zwingend.
- Einigungsversuch dokumentieren
Bewahren Sie E-Mails, Briefe, Messprotokolle, Fristen und Antworten auf.
- Bundesnetzagentur einschalten
Wenn keine Einigung gelingt, nutzen Sie den Kundenschutz oder die Schlichtungsstelle Telekommunikation. Sie müssen zuvor versucht haben, das Problem direkt mit dem Anbieter zu lösen.
Hinweis: Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Bundesnetzagentur setzt private Geldansprüche nicht selbst durch.